Zu Saisonbeginn und Saisonende (nach dem 29.03.2009) ist die Schliessung von Anlagen sowie eingeschränkter Skibetrieb möglich.
Ermäßigte Skipässe und Mehrtagesskipässe werden nur in den zentralen Ausgabestellen verkauft.
Rückvergütung
Für die Rückerstattung des Skipasses im Falle eines Skiunfalles sind folgende Unterlagen notwendig:
- Skipass als Voraussetzung für die Rückerstattung der nicht genutzten Tage
- ärztliche Bescheinigung ausgestellt von einem Arzt, der im Dolomiti Superski - Gebiet tätig ist oder im Krankenhaus, wo der Verletzte eingeliefert wurde.
Die Errechnung des Rückerstattungsbetrages erfolgt auf Grund des Preises der bereits abgefahrenen Skipasstage. Das gleiche gilt bei Saisonskipässen.
Für den Tagesskipass ist keine Rückerstattung möglich.
1) Der Skipass ist ein persönlicher Ausweis, durch den Namen oder das Foto des Inhabers gekennzeichnet, nicht übertragbar, nicht umtauschbar und kann nicht ersetzt oder verändert werden. Der Mehrtagesskipass ist durch die Buchstaben M (für Männer), F (für Frauen), S (für Senioren), J (für Kinder) sowie B (für Kinder unter 8 Jahren) gekennzeichnet.
2) Mit der Unterschrift für die Annahme des kostenlosen Skipasses mit Foto (B) für das minderjährige Kind (Ausweis erforderlich) erklärt der Empfänger, die Bestimmungen für Fahrgäste zu kennen, bei Benützung der Anlagen für die Verantwortung durch das Kind zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass die Benützung der Anlagen unter direkter Beaufsichtigung erfolgt.
3) Für jegliche Art von Ermäßigung (Kinder, Senioren, Behinderte) ist ein Ausweis erforderlich. Selbsterklärungen, um in den Genuss ermäßigter Angebote zu kommen, werden als nicht geeignete Dokumente angesehen.
4) Die Skipassdauer kann nicht verlängert werden und der Umtausch von Talschaftsskipässen auf Dolomiti Superski-Skipässe und umgekehrt ist nicht möglich.
5) Der Inhaber des Datenträgers (Skipass bzw. Skiwertkarte) ist für die korrekte Handhabung desselben verantwortlich; der Datenträger bleibt Eigentum der Ausgabestelle.
6) Entzogene und mutwillig beschädigte Skipässe werden weder rückerstattet noch durch neue ersetzt. Im Falle eines verlorenen Skipasses wird der Skipass, ausgenommen Tages- und Halbtageskarten, nur ersetzt, falls die Nummer des Datenträgers angeführt werden kann; als Bearbeitungsgebühr wird ein Betrag von € 5,00 verrechnet. Diese Summe wird auch bei Fund des Original-Skipasses nicht rückerstattet. Der Ersatzskipass ist, falls möglich, ab dem darauf folgenden Tag der Meldung gültig.
7) Der Skipass muss bei Entwertung nach Aufforderung des Liftpersonals oder der Inspektoren vorgewiesen werden um die eigene Identifizierung zu ermöglichen.
8) Jedem Missbrauch, Weitergabe und insbesondere Tausch folgt der Entzug oder die Annullierung des Skipasses. Zivil- und strafrechtliche Maßnahmen bleiben vorbehalten.
9) Die Skiwertkarte ist übertragbar und gilt nur in der Saison, für die sie ausgestellt wird.
10) Die Fahrkarte (Skipass oder Skiwertkarte) erfüllt die Auflagen der Steuerquittung (Dekret vom 30. Juni 1992, Art. 1) und muss für die gesamte Dauer der Fahrt aufbewahrt werden.
11) Es wird nicht dafür gehaftet, dass alle Anlagen in Betrieb und alle Pisten im DOLOMITI SUPERSKI Gebiet befahrbar sind. Zu Saisonbeginn und Saisonende (nach dem 29.03.2009) ist die Schließung von Anlagen sowie eingeschränkter Skibetrieb auf Grund von Schneelage und Skifahreranzahl möglich.
12) Die Annahme der Saisonskipässe und 12 Tage Wahlabo in der Saison (siehe Art. 11) wird bis zum 29.03.2009 garantiert: Sollten die Schneelage und die Skifahreranzahl den Betrieb der Anlagen auch nach diesem Datum ermöglichen, so werden die Saisonskipässe bis zum 14.04.2009 von den offenen Anlagen angenommen.
13) Die Einstufung der Pisten ist unverbindlich: Die Befahrbarkeit aller Pisten wird nicht garantiert. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren der Skipisten außerhalb der Betriebszeiten verboten.
14) Der Skipass wird nicht rückerstattet, außer aus Kulanzgründen bei Skiunfällen und in diesem Fall nur, wenn es sich um einen Mehrtageskipass mit Namen oder Foto handelt.
Der Skipass muss - im Interesse des Verunglückten - so schnell wie möglich, d.h. innerhalb des Verfallsdatums, in der Hauptskipassausgabestelle abgegeben werden.
Für die Rückerstattung ab dem Rückgabetag sind folgende Unterlagen notwendig:
- Skipass als Voraussetzung für die Rückerstattung der nicht genutzten Tage.
- ärztliche Bescheinigung ausgestellt von einem Arzt, der im Dolomiti Superski-Gebiet tätig ist oder im Krankenhaus, wo der Verletzte eingeliefert wurde. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Skipassinhaber wegen der Verletzung nicht mehr Skilaufen kann.
Die Errechnung des Rückerstattungsbetrages erfolgt auf Grund des Preises der bereits abgefahrenen Skipasstage. Das gleiche gilt für die Rückvergütung der Saisonskipässe (siehe Info-Saisonskipässe). Für den Tagesskipass ist keine Rückerstattung möglich. Begleitpersonen haben kein Anrecht auf Rückerstattung.
15) Der Skifahrer fährt auf eigenes Risiko und Gefahr. Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er weder andere Personen gefährdet, noch Personen oder Dingen Schaden zufügt. Der Skifahrer hat die Fahrweise seinem Können anzupassen und die Gelände-, Sicht- und Schneeverhältnisse sowie die durch Hinweistafeln gebotenen Vorschriften zu beachten.
16) Mitteilung zum Datenschutz (Art. 13 des G.D. 196/2003): Die gesammelten Daten (des Benützers des Datenträgers „my dolomiti skicard“) werden mit äußerster Sorgfalt nach den Bestimmungen des Gesetzes 675/96 und seinen darauf folgenden Veränderungen und Ergänzungen behandelt, und zwar nur um die gewünschten Dienstleistungen zu erbringen und Informationen/Aktualisierungen zuzusenden. Der Benützer hat jederzeit das Recht laut Artikel 13 des Gesetzes 675/96 den Service abzumelden, indem er an Dolomiti Superski, 39048 Wolkenstein schreibt oder eine E-mail an info@DolomitiSuperski.com sendet.
| Öffnungszeiten: | |
|---|---|
| Sa. | 8:00 - 19:00 Uhr (St. Ulrich bis 22:00 Uhr) |
| So. - Fr. und |
08:00 - 13:00 Uhr 16:00 - 18:00 Uhr |
Skipassausgabestelle auch bei der Talstation des Val Gardena Ronda Express (8:30 - 16:30 Uhr).
Die Chipcard "my dolomiti skicard" sowie die Chip-Creditcard CartaSiPiù Skipass VISA electron oder Edc Maestro von Cartasì ermöglichen den Kauf des e-Skipasses online.